
Informationen zur Trauung
Bedeutung
Bedeutung der Trauung
Gott hat den Ehestand selbst eingesetzt. Er hat Mann und Frau geschaffen zu Partnern, die einander lieben und achten sollen. In der Ehe verbinden sich beide zu einer Gemeinschaft und bekommen Anteil an Gottes Schöpfermacht, indem durch sie neues Leben entstehen kann. Wenn Christen eine Ehe eingehen, stellen sie ihre Entscheidung unter den Schutz, die Führung und den Segen Gottes.
Eine Ehe mit all den schönen Momenten, aber auch mit den Belastungen soll ein ganzes Leben lang bestehen. Auch darum ist die richtige Wahl des Lebensgefährten/der Lebensgefährtin wichtig. Zur Freude am anderen muss die Bereitschaft und die Fähigkeit kommen, gemeinsam die Aufgaben der Familie und des Berufs zu erfüllen und auch in Krisen zueinander zu stehen. Menschliche Beziehungen sind brüchig und gefährdet. Viele gemeinsame Wege, an deren Anfang Liebe und Zuneigung standen, gehen dennoch auseinander. Der Satz aus dem Trauversprechen: „Ja, mit Gottes Hilfe“ ist keine Garantie für ein problemloses Zusammenleben. Aber in ihm steckt die Verheißung, dass es gelingen kann, auch Krisensituationen gemeinsam zu verarbeiten.
Vorbereitung
Vorbereitung
Es ist wichtig, frühzeitig mit der/dem PfarrerIn am Wohnort eines der beiden Partner Verbindung aufzunehmen. Wenn gute Gründe für die Wahl einer/eines anderen PfarrerIn oder einer anderen Kirche sprechen, so ist dies mit der/dem zuständigen PfarrerIn zu klären.
Es bedarf zweier Termine:
- den Hochzeitstermin
- den Termin für das Traugespräch mit der/dem PfarrerIn.
Das Traugespräch ist in jedem Fall notwendig:
- Brautpaar und PfarrerIn können sich näher kennen lernen und zusammen ins Gespräch kommen.
- Persönliche Fragen können angesprochen werden.
- Der Trauspruch wird festgelegt.
- Der Traugottesdienst wird besprochen; individuelle Wünsche bzgl. Liedern, biblischen Lesungen und Gebeten können eingebracht werden auch technische Fragen können geklärt werden, z.B. Blumenschmuck in der Kirche, Fotografieren bzw. Filmen im Gottesdienst etc.
Trauhandlung
Trauhandlung
Die Eheleute versprechen sich gegenseitig die Treue. Nach dem Ringwechsel reichen sie einander die rechte Hand und PfarrerIn segnet das Paar.
Ablauf
Ablauf des Traugottesdienstes
Der nachfolgende Ablauf hält sich an die Agende der evang. luth. Kirche in Bayern. Abweichung sind möglich. Bitte besprechen Sie sich mit der/dem PfarrerIn.
Glockenläuten – Abholung des Brautpaares durch die Pfarrerin an der Kirchentür – Einzug (Orgelmusik oder andere musikalische Gestaltung) – Begrüßung – Lied – Vorspruch und Gebet – Schriftworte zur Ehe – Ansprache – Lied – Traufragen – Ringwechsel – Segnung – Lied – Fürbitten – Vaterunser – Segen – Auszug aus der Kirche (Orgelmusik oder andere musikalische Gestaltung) – Lied
Trausprüche
Trausprüche
Das Trauwort ist ein Spruch oder auch ein längerer Text aus der Bibel, der das Paar in besonderer Weise auf dem gemeinsamen Weg begleiten soll. Der Trauspruch kann selbst ausgewählt werden.
Hier eine Auswahl an Trausprüchen:
Sie können Ihren persönlichen Trauspruch über den Trauspruchgenerator der evang. Landeskirche aussuchen.
Gestaltung
Gestaltungsmöglichkeiten
Im Zentrum der kirchlichen Trauung steht die Entscheidung, einander vor Gott das Eheversprechen zu geben und die Ehe unter Gottes Schutz und Segen zu stellen. Deshalb ist es nur angemessen, wenn das Brautpaar auch bei der Gestaltung des gottesdienstlichen Rahmens mitbeteiligt ist. Das muss sich jedoch nicht nur auf die Auswahl des Blumenschmuckes im Altarraum und an den Bänken beschränken. Braut und Bräutigam können entscheiden über:
- die Auswahl der Lieder und Gestaltung des musikalischen Rahmens
- die Auswahl der Lesung
- die Formulierung des Traubekenntnisses
- die Fürbitten, formuliert und gesprochen durch Trauzeugen, Eltern etc.
- eine Feier mit oder ohne Abendmahl
Ein schönes Andenken für alle Festgäste und natürlich für das Brautpaar selbst ist ein persönlich gestaltetes Faltblatt mit dem Gottesdienstablauf und den Liedern.
Trauzeugen
Trauzeugen
Trauzeugen sind seid ein paar Jahren nicht mehr verpflichtend nötig. Sie können jedoch gerade in den kritischen Zeiten einer Beziehung oder bei anderen Problemen beratend und freundschaftlich zur Seite stehen.
konfessionsverschieden
konfessionsverschiedene Partner
Gehört ein Partner einer anderen christlichen Kirche an, ist dies kein Hindernis für eine Trauung. Mögliche Konflikte, die sich durch die verschiedene Glaubensprägung ergeben könnten, sollten von den beiden Partnern jedoch gemeinsam bzw. mit der/dem PfarrerIn diskutiert werden. Besonders nach der Geburt eines Kindes wird die Entscheidung nötig, zu welcher Konfession es durch die Taufe angehören soll. Ist ein Partner römisch-katholisch, so gibt es die „gemeinsame Trauung“, gewöhnlich als „ökumenisch“ bezeichnet. Es handelt sich dabei entweder um eine evangelische Trauung unter Mitwirkung des katholischen Pfarrers oder um eine katholische Trauung unter Mitwirkung der/des evangelischen KollegIn.
Auch wenn auf die Mitwirkung des katholischen Pfarrers verzichtet wird, empfiehlt es sich, diesen um ein Gespräch zu bitten. Mit seiner Hilfe wird der Antrag auf „Befreiung von der Formpflicht“ ans Ordinariat gestellt. Dadurch bleibt dem katholischen Partner die Zulassung zu den Sakramenten seiner Kirche erhalten.
glaubensverschieden
glaubensverschiedene Partner
Gehört ein Partner keiner Kirche an, so muss auf die Bitte um Gottes Segen nicht verzichtet werden. Es gibt dafür den „Gottesdienst anlässlich einer Eheschließung“, der in seiner Form einer Trauung ähnlich ist. Nur wird hier vermieden, von dem konfessionslosen Partner Aussagen zu verlangen, die eindeutig christliche Glaubensvoraussetzungen haben.
Für den Gottesdienst anlässlich einer Eheschließung bedarf es einer kirchlichen Genehmigung.
geschiedene
geschiedene Partner
Während früher die kirchliche Trauung einer zweiten Ehe nur selten möglich war, besteht heute diese Möglichkeit in der evang. Kirche. Jedoch sollte auch heute die Ehe unter Christen auf Dauer angelegt sein. Wenn eine Ehe dennoch scheitert, hoffen wir auf die Barmherzigkeit und die Vergebung Gottes. Das Misslingen einer Ehe muss erst verarbeitet werden, bevor eine neue Ehe verantwortlich eingegangen wird. Auch sie steht unter dem Segen Gottes.
Voraussetzungen
Voraussetzungen
Am Standesamt wird die Ehe rechtsgültig geschlossen. Dies muss vor der kirchlichen Trauung erfolgen. Das Besondere der kirchlichen Trauung liegt letztlich in der Verkündigung von Gottes Wort zur Ehe, der Bitte um Gottes Beistand und Begleitung und im Zuspruch seines Segens.
Formalitäten
Formalitäten
- in jedem Fall
- Trauanmeldungsformular (vom Pfarramt).
- Taufurkunde von Braut und Bräutigam.
- Standesamtliche Bescheinigung der Eheschließung (spätestens zu kirchlichen Trauung mitbringen).
- Familienstammbuch zum Traugottesdienst mitbringen.
- Sofern Sie einer anderen Kirchengemeinde angehören als der, in welcher Sie und Ihr/e Partner/in wohnen, benötigen Sie vom Pfarramt Ihres Wohnortes eine Zession (= Zustimmung). Der Vollzug der Trauung wird dann an dieses Pfarramt weitergeleitet.
- Für die Amtshandlung, für Organist und Mesner werden Gebühren erhoben. Die Höhe erfragen Sie bitte im zuständigen Pfarramt.
- bei katholischer/m PartnerIn
- Dispens vom kath. Pfarrer (= Antrag auf „Befreiung von der Formpflicht“, wodurch die/der katholische PartnerIn weiterhin zu den Sakramenten der kath. Kirche zugelassen ist).
- bei Trauung mit einer/m Angehörigen einer Sekte, einer nicht-christlichen Religion oder Konfessionslosen
- Genehmigung des Landeskirchenrates (bitte rechtzeitig PfarrerIn informieren, damit der Antrag gestellt werden kann).
- bei Geschiedenen
- Heiratsurkunde der 1.Ehe (Kopie).
- Scheidungsurkunde (Kopie).
- Ggf. Geburtsurkunde der Kinder.
- Zustimmung des Dekans (Antrag stellt PfarrerIn nach dem Traugespräch).