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Trauung

Informationen zur Trauung

Bedeutung

Bedeutung der Trauung

Gott hat den Ehestand selbst eingesetzt. Er hat Mann und Frau geschaffen zu Partnern, die einander lieben und achten sollen. In der Ehe verbinden sich beide zu einer Gemeinschaft und bekommen Anteil an Gottes Schöpfermacht, indem durch sie neues Leben entstehen kann. Wenn Christen eine Ehe eingehen, stellen sie ihre Entscheidung unter den Schutz, die Führung und den Segen Gottes.
Eine Ehe mit all den schönen Momenten, aber auch mit den Belastungen soll ein ganzes Leben lang bestehen. Auch darum ist die richtige Wahl des Lebensgefährten/der Lebensgefährtin wichtig. Zur Freude am anderen muss die Bereitschaft und die Fähigkeit kommen, gemeinsam die Aufgaben der Familie und des Berufs zu erfüllen und auch in Krisen zueinander zu stehen. Menschliche Beziehungen sind brüchig und gefährdet. Viele gemeinsame Wege, an deren Anfang Liebe und Zuneigung standen, gehen dennoch auseinander. Der Satz aus dem Trauversprechen: „Ja, mit Gottes Hilfe“ ist keine Garantie für ein problemloses Zusammenleben. Aber in ihm steckt die Verheißung, dass es gelingen kann, auch Krisensituationen gemeinsam zu verarbeiten.

Vorbereitung

Vorbereitung

Es ist wichtig, frühzeitig mit der/dem PfarrerIn am Wohnort eines der beiden Partner Verbindung aufzunehmen. Wenn gute Gründe für die Wahl einer/eines anderen PfarrerIn oder einer anderen Kirche sprechen, so ist dies mit der/dem zuständigen PfarrerIn zu klären.
Es bedarf zweier Termine:

  • den Hochzeitstermin
  • den Termin für das Traugespräch mit der/dem PfarrerIn.

Das Traugespräch ist in jedem Fall notwendig:

  • Brautpaar und PfarrerIn können sich näher kennen lernen und zusammen ins Gespräch kommen.
  • Persönliche Fragen können angesprochen werden.
  • Der Trauspruch wird festgelegt.
  • Der Traugottesdienst wird besprochen; individuelle Wünsche bzgl. Liedern, biblischen Lesungen und Gebeten können eingebracht werden auch technische Fragen können geklärt werden, z.B. Blumenschmuck in der Kirche, Fotografieren bzw. Filmen im Gottesdienst etc.

Trauhandlung

Trauhandlung

Die Eheleute versprechen sich gegenseitig die Treue. Nach dem Ringwechsel reichen sie einander die rechte Hand und PfarrerIn segnet das Paar.

Ablauf

Ablauf des Traugottesdienstes

Der nachfolgende Ablauf hält sich an die Agende der evang. luth. Kirche in Bayern. Abweichung sind möglich. Bitte besprechen Sie sich mit der/dem PfarrerIn.
Glockenläuten – Abholung des Brautpaares durch die Pfarrerin an der Kirchentür – Einzug (Orgelmusik oder andere musikalische Gestaltung) – Begrüßung – Lied – Vorspruch und Gebet – Schriftworte zur Ehe – Ansprache – Lied – Traufragen – Ringwechsel – Segnung – Lied – Fürbitten – Vaterunser – Segen – Auszug aus der Kirche (Orgelmusik oder andere musikalische Gestaltung) – Lied

Trausprüche

Trausprüche (Auswahl)

Das Trauwort ist ein Spruch oder auch ein längerer Text aus der Bibel, der das Paar in besonderer Weise auf dem gemeinsamen Weg begleiten soll. Der Trauspruch kann selbst ausgewählt werden.
Hier eine Auswahl an Trausprüchen:

  • Und Gott der Herr sprach: Es ist nicht gut, dass der Mensch allein sei; ich will ihm eine Gehilfin machen, die um ihn sei. (1.Mose 2, 18)
  • Der Herr segne dich und behüte dich; der Herr lasse sein Angesicht leuchten über dir und sei dir gnädig; der Herr erhebe sein Angesicht über dich und gebe dir Frieden. (4.Mose 6, 24-26)
  • Herr, zeige mir deine Wege und lehre mich deine Steige! Leite mich in deiner Wahrheit und lehre mich! Denn du bist der Gott, der mir hilft; täglich harre ich auf dich. (Psalm 25, 4f)
  • Deine Güte reicht, so weit der Himmel ist, und deine Wahrheit, so weit die Wolken gehen. (Psalm 36, 6)
  • Wie köstlich ist deine Güte, Gott, dass Menschenkinder unter dem Schatten deiner Flügel Zuflucht haben! (Psalm 36, 8)
  • Befiehl dem Herrn deine Wege und hoffe auf ihn, er wird´s wohl machen. (Psalm 37, 5)
  • Herr, du bist unsere Zuflucht für und für. Ehe denn die Berge wurden und die Erde und die Welt geschaffen wurde, bist du, Gott, von Ewigkeit zu Ewigkeit. (Psalm 90, 1f)
  • Dies ist der Tag, den der Herr macht; lasst uns freuen und fröhlich sein an ihm sein. O Herr, hilf! O Herr, lass wohlgelingen! (Psalm 118, 24f)
  • Dein Wort ist meines Fußes Leuchte und ein Licht auf meinem Wege. (Psalm 119, 105)
  • So ist´s besser zu zweien als allein; denn sie haben guten Lohn für ihre Mühe. Fällt einer von ihnen, so hilft ihm sein Gesell auf. Wege dem, der allein ist, wenn er fällt. Dann ist kein anderer da, der ihm aufhilft. (Prediger 4, 9f)
  • Lege mich wie ein Siegel auf dein Herz, wie ein Siegel auf deinen Arm. Denn Liebe ist stark wie der Tod und Leidenschaft unwiderstehlich wie das Totenreich. Ihre Glut ist feurig und eine Flamme des Herrn. (Hoheslied 8, 6)
  • Ein neues Gebot gebe ich euch, dass ihr euch untereinander liebt, wie ich euch geliebt habe, damit auch ihr einander lieb habt. (Johannes 13, 34)
  • Seid niemand etwas schuldig, außer, dass ihr euch untereinander liebt; denn wer den anderen liebt, der hat das Gesetz erfüllt. (Römer 13, 8)
  • Der Gott der Hoffnung erfülle euch mit aller Freude und Frieden im Glauben, dass ihr immer reicher werdet an Hoffnung durch die Kraft des heiligen Geistes. (Römer 15, 13)
  • Wenn ich prophetisch reden könnte und wüsste alle Geheimnisse und alle Erkenntnisse und hätte allen Glauben, so dass ich Berge versetzen könnte und hätte die Liebe nicht, so wäre ich nichts. (1.Korinther 13, 2)
  • All eure Dinge lasst in der Liebe geschehen! (1.Korinther 16, 14)
  • Ertragt einer den anderen in Liebe und seid darauf bedacht, zu wahren die Einigkeit im Geist durch das Band des Friedens. (Epheser 4, 2f)
  • Gott ist die Liebe; und wer in der Liebe bleibt, der bleibt in Gott und Gott in ihm. (1.Johannes 4, 16)
  • Gott hat uns nicht gegeben den Geist der Furcht, sondern der Kraft und der Liebe und der Besonnenheit. (2.Timotheus 1, 7)

Sie können auch einen Trauspruch über den Trauspruchgenerator der evang. Landeskirche aussuchen.

Gestaltung

Gestaltungsmöglichkeiten

Im Zentrum der kirchlichen Trauung steht die Entscheidung, einander vor Gott das Eheversprechen zu geben und die Ehe unter Gottes Schutz und Segen zu stellen. Deshalb ist es nur angemessen, wenn das Brautpaar auch bei der Gestaltung des gottesdienstlichen Rahmens mitbeteiligt ist. Das muss sich jedoch nicht nur auf die Auswahl des Blumenschmuckes im Altarraum und an den Bänken beschränken. Braut und Bräutigam können entscheiden über:

  • die Auswahl der Lieder und Gestaltung des musikalischen Rahmens
  • die Auswahl der Lesung
  • die Formulierung des Traubekenntnisses
  • die Fürbitten, formuliert und gesprochen durch Trauzeugen, Eltern etc.
  • eine Feier mit oder ohne Abendmahl

Ein schönes Andenken für alle Festgäste und natürlich für das Brautpaar selbst ist ein persönlich gestaltetes Faltblatt mit dem Gottesdienstablauf und den Liedern.

Trauzeugen

Trauzeugen

Trauzeugen sind seid ein paar Jahren nicht mehr verpflichtend nötig. Sie können jedoch gerade in den kritischen Zeiten einer Beziehung oder bei anderen Problemen beratend und freundschaftlich zur Seite stehen.

konfessionsverschieden

konfessionsverschiedene Partner

Gehört ein Partner einer anderen christlichen Kirche an, ist dies kein Hindernis für eine Trauung. Mögliche Konflikte, die sich durch die verschiedene Glaubensprägung ergeben könnten, sollten von den beiden Partnern jedoch gemeinsam bzw. mit der/dem PfarrerIn diskutiert werden. Besonders nach der Geburt eines Kindes wird die Entscheidung nötig, zu welcher Konfession es durch die Taufe angehören soll. Ist ein Partner römisch-katholisch, so gibt es die „gemeinsame Trauung“, gewöhnlich als „ökumenisch“ bezeichnet. Es handelt sich dabei entweder um eine evangelische Trauung unter Mitwirkung des katholischen Pfarrers oder um eine katholische Trauung unter Mitwirkung der/des evangelischen KollegIn.
Auch wenn auf die Mitwirkung des katholischen Pfarrers verzichtet wird, empfiehlt es sich, diesen um ein Gespräch zu bitten. Mit seiner Hilfe wird der Antrag auf „Befreiung von der Formpflicht“ ans Ordinariat gestellt. Dadurch bleibt dem katholischen Partner die Zulassung zu den Sakramenten seiner Kirche erhalten.

glaubensverschieden

glaubensverschiedene Partner

Gehört ein Partner keiner Kirche an, so muss auf die Bitte um Gottes Segen nicht verzichtet werden. Es gibt dafür den „Gottesdienst anlässlich einer Eheschließung“, der in seiner Form einer Trauung ähnlich ist. Nur wird hier vermieden, von dem konfessionslosen Partner Aussagen zu verlangen, die eindeutig christliche Glaubensvoraussetzungen haben.
Für den Gottesdienst anlässlich einer Eheschließung bedarf es einer kirchlichen Genehmigung.

geschiedene

geschiedene Partner

Während früher die kirchliche Trauung einer zweiten Ehe nur selten möglich war, besteht heute diese Möglichkeit in der evang. Kirche. Jedoch sollte auch heute die Ehe unter Christen auf Dauer angelegt sein. Wenn eine Ehe dennoch scheitert, hoffen wir auf die Barmherzigkeit und die Vergebung Gottes. Das Misslingen einer Ehe muss erst verarbeitet werden, bevor eine neue Ehe verantwortlich eingegangen wird. Auch sie steht unter dem Segen Gottes.

Voraussetzungen

Voraussetzungen

Am Standesamt wird die Ehe rechtsgültig geschlossen. Dies muss vor der kirchlichen Trauung erfolgen. Das Besondere der kirchlichen Trauung liegt letztlich in der Verkündigung von Gottes Wort zur Ehe, der Bitte um Gottes Beistand und Begleitung und im Zuspruch seines Segens.

Formalitäten

Formalitäten

  1. in jedem Fall
    • Trauanmeldungsformular (vom Pfarramt).
    • Taufurkunde von Braut und Bräutigam.
    • Standesamtliche Bescheinigung der Eheschließung (spätestens zu kirchlichen Trauung mitbringen).
    • Familienstammbuch zum Traugottesdienst mitbringen.
    • Sofern Sie einer anderen Kirchengemeinde angehören als der, in welcher Sie und Ihr/e Partner/in wohnen, benötigen Sie vom Pfarramt Ihres Wohnortes eine Zession (= Zustimmung). Der Vollzug der Trauung wird dann an dieses Pfarramt weitergeleitet.
    • Für die Amtshandlung, für Organist und Mesner werden Gebühren erhoben. Die Höhe erfragen Sie bitte im zuständigen Pfarramt.
  2. bei katholischer/m PartnerIn
    • Dispens vom kath. Pfarrer (= Antrag auf „Befreiung von der Formpflicht“, wodurch die/der katholische PartnerIn weiterhin zu den Sakramenten der kath. Kirche zugelassen ist).
  3. bei Trauung mit einer/m Angehörigen einer Sekte, einer nicht-christlichen Religion oder Konfessionslosen
    • Genehmigung des Landeskirchenrates (bitte rechtzeitig PfarrerIn informieren, damit der Antrag gestellt werden kann).
  4. bei Geschiedenen
    • Heiratsurkunde der 1.Ehe (Kopie).
    • Scheidungsurkunde (Kopie).
    • Ggf. Geburtsurkunde der Kinder.
    • Zustimmung des Dekans (Antrag stellt PfarrerIn nach dem Traugespräch).