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Taufe

Informationen zur Taufe

Vorbereitung

Vorbereitung

Die Taufe begründet rechtsgültig die Mitgliedschaft in der Evangelisch-Lutherischen Kirche.
Wer aus einer christlichen Kirche ausgetreten ist, wird bei einem erneuten Kircheneintritt nicht mehr getauft. Die Taufe behält ihre Gültigkeit während des ganzen Lebens.
In vielen Fällen gehören die Eltern verschiedenen Kirchen an. Die Taufe verbindet das Kind mit derjenigen Kirche und Konfession, in der es getauft wird. Die verschiedenen christlichen Kirchen erkennen aber die Taufe gegenseitig an. Welcher Kirche die Kinder einer Familie zukünftig angehören sollen, entscheiden allein die Eltern. Das Taufgespräch kann zur Lösung dieser Frage helfen.

Bedeutung der Taufe

Bedeutung der Taufe

Mitten in der Unsicherheit unseres Lebens ist uns die Taufe die Zusage dafür, dass Gott uns liebt. Die Frage nach dem letzten Sinn unseres Lebens ist schon mit der Taufe beantwortet: Wir sind nicht zufällig auf der Erde. Wir sind weder bösen Mächten noch unserer Schuld ohnmächtig ausgeliefert; denn in der Taufe ist unser Leben auf das feste Fundament der Treue und Barmherzigkeit Gottes gestellt. Alles, was Jesus Christus durch seinen Tod am Kreuz und durch seine Auferstehung für uns erworben hat, kommt uns schon in der Taufe zugute. Die Taufe ist das sichtbare Zeichen, dass Gott ja zu uns sagt und uns als seine Kinder annimmt. In der Taufhandlung muss dieses „ja“ auch von uns erklärt werden.

Durch die Taufe wird das Kind ein Mitglied der Gemeinde; darum sollte die Taufe stets in der Gemeinde stattfinden, in deren Bereich die Eltern wohnen. Eine Vorbereitung ist nur bei der Taufe von Jugendlichen oder Erwachsenen erforderlich. Hier findet in Absprache mit Ihrer/Ihrem PfarrerIn ein Vorbereitungsgespräch statt, bei dem die Grundlagen des christlichen Glaubens vermittelt werden. Im Taufgespräch möchte die/der zuständige PfarrerIn Eltern, Paten und Täufling kennenlernen. Es wird über den Ablauf und die Gestaltung des Taufgottesdienstes gesprochen, evtl. gemeinsam nach einem Taufspruch gesucht und mögliche Fragen zur Taufe geklärt.
Eltern, die keiner christlichen Kirche angehören, können den Wunsch haben, ihr Kind taufen zu lassen. Ob das möglich ist, entscheiden die Verantwortlichen einer Gemeinde. In diesem Fall haben die Paten eine besonders wichtige Rolle.
Über die Art und Form der Vorbereitung setzen Sie sich bitte mit der/dem zuständigen PfarrerIn in Verbindung, da sie von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich gehandhabt wird.

Taufhandlung

Taufhandlung

Die Kernstücke der Taufhandlung sind der Taufbefehl, das Glaubensbekenntnis, die Tauffrage, die Taufhandlung mit Wasser im Namen des Dreieinigen Gottes und der Taufsegen.
Wasser versinnbildlicht als Element den Ursprung allen Lebens. Es ist lebensnotwendig und zugleich bedrohlich. Es ist auch Mittel und Symbol der Reinigung. Bei der Taufe wird dem Täufling dreimal Wasser so über den Kopf gegossen, dass es die Anwesenden sehen können. Dazu spricht die/der PfarrerIn: „N.N., ich taufe dich auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.“
Dann wird dem Täufling die Hand aufgelegt und der Segen zugesprochen.

Ablauf des Taufgottesdienstes

Ablauf des Taufgottesdienstes

Der nachfolgende Ablauf hält sich an die Agende der evang. luth. Kirche in Bayern. Abweichung sind möglich. Bitte besprechen Sie sich mit der/dem PfarrerIn.
Glockengeläut – Begrüßung von Eltern, Paten, Täufling am Kircheneingang – Orgelvorspiel und Einzug – Begrüßung – Gebet – (Kinder-)Evangelium – Lied – Predigt – Taufbefehl – Tauffragen – Glaubensbekenntnis – Taufhandlung – Segen – Wort zur Taufkerze – Lied – Fürbitten – Vaterunser – Segen – Lied

Taufsprüche

Taufsprüche (Auswahl)

  • Ich will dich segnen und du sollst ein Segen sein. (1. Mose 12,2)
  • Der Herr, dein Gott, ist ein barmherziger Gott; er wird dich nicht verlassen. (5. Mose 4,31)
  • Der Herr ist mein Hirte, mir wird nichts mangeln. (Psalm 23,1)
  • Bei dir ist die Quelle des Lebens und in deinem Licht sehen wir das Licht. (Psalm 36,10)
  • Er hat seinen Engeln befohlen, dass sie dich behüten auf allen deinen Wegen, dass sie dich auf Händen tragen und du deinen Fuß nicht an einen Stein stoßest. (Psalm 91,11)
  • Er wird deinen Fuß nicht gleiten lassen, und der dich behütet, schläft nicht. (Psalm 121,3)
  • Der Herr behütet alle, die ihn lieben. (Psalm 145,20)
  • Fürchte dich nicht, denn ich habe dich erlöst; ich habe dich bei deinem Namen gerufen; du bist mein. (Jes. 43,1)
  • Es sollen wohl Berge weichen und Hügel hinfallen, aber meine Gnade soll nicht von dir weichen! (Jes. 54,10)
  • Wenn ihr mich von ganzem Herzen suchen werdet, so will ich mich von euch finden lassen! (Jer. 29,13+14)
  • Selig sind die Sanftmütigen, denn sie werden das Erdreich besitzen. (Matth. 5,5)
  • Selig sind die Barmherzigen, denn sie werden Barmherzigkeit erlangen. (Matth. 5,7)
  • Selig sind, die reinen Herzens sind; denn sie werden Gott schauen. (Matth. 5,8)
  • Selig sind die Friedfertigen, denn sie werden Gottes Kinder heißen! (Matth. 5,9)
  • Christus spricht: Ihr seid das Salz der Erde. Ihr seid das Licht der Welt. (Matth. 5,13/14)
  • Siehe, ich bin bei euch alle Tage, bis an der Welt Ende! (Matth. 28,20)
  • Alle Dinge sind möglich dem, der da glaubt! (Markus 9,23)
  • Meine Seele erhebt den Herrn, und mein Geist freut sich Gottes, meines Heilandes. (Lukas 1,46/47)
  • Wer mein Wort hört und glaubt dem, der mich gesandt hat, der hat das ewige Leben. (Johannes 5,24)
  • Ich bin das Licht der Welt! Wer mir nachfolgt, der wird nicht wandeln in der Finsternis, sondern wird das ewige Leben haben. (Johannes 8,12)
  • Ich bin die Auferstehung und das Leben, wer an mich glaubt, der wird leben! (Johannes 11, 25)
  • Ein neues Gebot gebe ich Euch: Dass ihr einander liebt, wie ich euch geliebt habe! (Johannes, 13,34)
  • Ich bin der Weg und die Wahrheit und das Leben; niemand kommt zum Vater denn durch mich. (Johannes, 14,6)
  • Ich bin der Weinstock, ihr seid die Reben! Wer in mir bleibt und ich in ihm, der bringt viel Frucht. (Johannes 15,5)
  • In der Welt habt ihr Angst, aber seid getrost, ich habe die Welt überwunden! (Johannes, 16,33)
  • Selig sind, die nicht sehen und doch glauben. (Johannes 20,29)
  • Nehmet einander an, wie Christus euch angenommen hat! (Römer 15,7)
  • Nun aber bleiben Glaube, Hoffnung, Liebe, diese drei; aber die Liebe ist die Größte unter ihnen. (1. Kor. 13,13)
  • Alle eure Dinge lasset in Liebe geschehen. (1. Korinther 16,14)
  • Alle Eure Sorge werft auf ihn; denn er sorgt für euch. (1. Petrus 5,7)
  • Lasst uns nicht lieben mit Worten noch mit der Zunge, sondern mit der Tat und mit der Wahrheit. (1. Joh. 3,18)
  • Gott ist Liebe; und wer in der Liebe bleibt, der bleibt in Gott und Gott in ihm! (1. Joh. 4,16)
  • Lasset uns lieben, denn er hat uns zuerst geliebt. (1. Johannes 4,19)

Sie können auch einen Taufspruch über den Taufspruchgenerator der evang. Landeskirche aussuchen.

Gestaltungsmöglichkeiten

Gestaltungsmöglichkeiten

Die Taufe kann in einem Sonntagsgottesdienst zusammen mit der Kirchengemeinde gefeiert werden. Ein besonderes Highlight kann die Taufe in einem Osternachtsgottesdienst sein. Oft findet sie jedoch im familiären Kreis in einem eigenen Taufgottesdienst statt. Dadurch haben die Taufeltern und Paten bzw. der Täufling die Möglichkeit, Teile selbst zu gestalten:

Taufkerze: In der evangelischen Kirche wird der alte Brauch der Taufkerze wieder aufgegriffen. Das Licht verweist auf Jesu Wort: „Ich bin das Licht der Welt. Wer mir nachfolgt, der wird nicht wandeln in der Finsternis, sondern wird das Licht des Lebens haben.“ (Johannes 8, 12) . Die Kerze kann im Taufgottesdienst und jedes Jahr am Tauftag zur Erinnerung angezündet werden. Es ist eine schöne Möglichkeit, die Taufkerze mit Taufsymbolen, Namen und Taufdatum selbst zu gestalten (z.B. durch die Paten).
Lieder können je nach Bekanntheitsgrad ausgesucht werden.
Symbolische Elemente können eingebracht werden (z.B. auf (Psalm 139, 5:) „Von allen Seiten umgibst du mich und hälst deine Hand über mir“ kann dadurch Bezug genommen werden, dass die Anwesenden auf vorher ausgeschnittene Papierhände gute Wünsche für den Täufling schreiben).
Gottesdienst-Elemente: Gebete (v.a. Teile der Fürbitten), Lesungen, musikalische Umrahmung können selbst übernommen werden.
Blumenschmuck der Kirche.

Taufe von Kindern

Taufe von Kindern

Bei der Taufe eines Kindes ist die Entscheidung der Eltern ausschlaggebend. Ob ein Kind oder ein Erwachsener die Taufe empfängt – immer ist es Gottes Geschenk. Die Kindertaufe ist ein Zeichen dafür, dass Gott seine Verheißung uns schenkt, ohne das unser Wollen oder Verstehen dies beeinflussen könnte. In der Kindertaufe handelt Gott an den Menschen, bevor sie sich für ihn entscheiden können. Gott spricht in der Heiligen Taufe sein bedingungsloses „Ja“ zum Kind, ehe dieses selbst begreifen kann, was das bedeutet. Gottes Ja steht vor allem menschlichen Verstehen, Entscheiden und Tun und es gilt ein für allemal! Deshalb braucht die Taufe auch nicht wiederholt zu werden, wenn ein Mensch neu zum Glauben findet.
Im Vertrauen auf die Verheißung Jesu bei der Segnung der Kinder taufen wir die, die sich noch nicht selbst entschließen, aber doch Gottes Gnade empfangen können.
So spricht Jesus: „Lasst die Kinder zu mir kommen und wehrt ihnen nicht, denn ihnen gehört das Reich Gottes. Wahrlich, ich sage euch: Wer das Reich Gottes nicht empfängt wie ein Kind, der wird nicht hineinkommen.“ (Markus 10, 14-15)
Bei der Taufhandlung vertreten Paten und Eltern das Kind, bekennen an dessen Stelle den christlichen Glauben und versprechen, dem Kind zu helfen, bei Jesus Christus und seiner Gemeinde zu bleiben. Auch die Gemeinde selbst hat die Aufgabe, den Glaubensweg des Täuflings zu fördern und ihm beizustehen.
Die Kindertaufe kann aber die persönliche Entscheidung für Christus nicht ersparen.
Ab einem bestimmten Alter ist das Einverständnis des Kindes erforderlich: rechtlich gilt dies vom 10. Lebensjahr an.

Taufe von Jugendlichen und Erwachsenen

Taufe von Jugendlichen und Erwachsenen

Für die Taufe Jugendlicher oder Erwachsener ist der eigene Entschluss maßgeblich. In den ersten christlichen Gemeinden war die Erwachsenentaufe die Regel. Auch heute sind Menschen, die nicht in einer christlichen Familie oder Umgebung aufgewachsen oder als Kinder aus anderen Beweggründen heraus nicht getauft worden sind, zum Glauben und zur Taufe eingeladen.
Bei Jugendlichen ist häufig die Konfirmation Anlass zur Taufe.
Wer als Jugendlicher / Erwachsener getauft werden will, soll die Grundlagen des christlichen Glaubens kennen. Wichtig ist der eigene Wunsch. Bei der Taufe bekennt der Täufling seinen Glauben.
Die Tauffrage kann lauten: „Glaubst du an Gott den Vater, den Schöpfer aller Dinge? Glaubst du an Jesus Christus, Gottes Sohn, unsern Herrn? Glaubst du an den Heiligen Geist, der lebendig macht? Willst du getauft werden?“
Wenn Jugendliche/Erwachsene zum Glauben kommen und sich taufen lassen, wird deutlich: Die Taufe stellt eine Wende im Leben dar. Das Leben wird verbunden mit dem Weg und Leben Jesu Christi.

Taufe in Notfällen („Nottaufe“)

Taufe in Notfällen („Nottaufe“)

Durch den Taufbefehl , den Christus seinen Jüngerinnen und Jüngern aufgetragen hat, ist es möglich, dass in Notfällen (z.B. bei einem zu früh geborenen Baby) jeder Christ/jede Christin die Taufe vollziehen darf, wenn eine/ein PfarrerIn nicht erreichbar ist.
Voraussetzung für eine Taufe in Notfällen ist, dass die Eltern des Kindes die Taufe wünschen. Wenn möglich soll die Taufe im Beisein christlicher Zeugen vollzogen werden.
Für die Eltern kann es tröstlich sein, dass ihr Kind in die Gemeinschaft Gottes und seiner Kirche aufgenommen worden ist. Doch auch wenn das Kind stirbt, bevor es getauft werden konnte, dürfen wir darauf vertrauen, dass es bei Gott geborgen ist.
Auch einem ungetauften Jugendlichen bzw. Erwachsenen darf bei Lebensgefahr die Taufe in Notfällen gespendet werden, wenn sie/er ausdrücklich darum bittet.

Ablauf

Ablauf

TAUFBEFEHL: Jesus Christus spricht: Mir ist gegeben alle Gewalt im Himmel und auf Erden. Darum gehet hin und machet zu Jüngern alle Völker: Taufet sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des heiligen Geistes und lehret sie halten alles, was ich euch befohlen habe. Und siehe, ich bin bei euch alle Tage bis an der Welt Ende. (Matthäus 28, 18-20)

SPENDUNG DER TAUFE: N.N., ich taufe dich im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Der allmächtige Gott und Vater unseres Herrn Jesus Christus, der dich von neuem geboren hat durch das Wasser und den Heiligen Geist und dir alle deine Sünde vergibt, der stärke dich mit seiner Gnade zum ewigen Leben. Friede sei mit dir.

VATERUNSER (dem Täufling wird dabei die Hand aufgelegt)

GLAUBENSBEKENNTNIS

GEBET: z.B.: Barmherziger Gott, du siehst unsere Sorge um N.N. Erbarme dich ihrer/seiner, erbarme dich unser. Du hast sie/ihn durch die heilige Taufe als dein Kind angenommen. Wir bitten dich: Erhalte N.N. am Leben und lass sie/ihn gesund werden. (Wenn sie/er sterben muss, so nimm sie/ihn auf in dein ewiges Reich). Wir vertrauen darauf, dass uns nichts trennen kann von deiner Liebe, die du uns geschenkt hast in Jesus Christus, unserem Herrn und Bruder. Amen.

In akuter Lebensgefahr genügt es, wenn der Kopf des Täuflings dreimal mit Wasser begossen und dazu gesprochen wird: N.N., ich taufe dich im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen.
Wer die Taufe in Notfällen empfangen hat, ist gültig getauft. Die Taufe in Notfällen soll dem zuständigen Pfarramt möglichst bald unter Angabe der Taufzeugen mitgeteilt werden, damit der Vollzug der Taufe festgestellt und beurkundet werden kann.

Patin, Pate

Patin, Pate

Der Ursprung des Patenamtes geht bis ins Urchristentum zurück. Es bekannten sich nicht mehr nur Erwachsene zum christlichen Glauben und erbaten die Taufe. Immer mehr wurden auch Kinder getauft. Die Gemeinde war sich im klaren, dass sie für diese „unmündigen“ Mitglieder und ihre christliche Erziehung verantwortlich war. Die Eltern durften damit nicht allein gelassen werden. Weil sich aber schlecht die ganze Gemeinde daran beteiligen kann, wurde diese Aufgabe einem Paten (wörtlich: „geistlicher Vater“) übertragen. Er war Beauftragten und Repräsentant der Gemeinde für das getaufte Kind.
Darum handelt es sich bei einer Patenschaft um ein wirkliches Amt:

Die Paten sind urkundliche Taufzeugen.
Sie sind Begleiter auf dem Lebensweg ihres Patenkindes.
Die Paten haben einen geistlichen Erziehungsauftrag. Wie auch die Eltern sind sie dem Taufkind Vorbild bei einer christlichen Lebensführung; sie beten mit und für das Kind; sie erzählen Geschichten aus der Bibel, gehen mit in den (Kinder-)Gottesdienst….
Pate kann sein, wer einer christlichen Kirche angehört, zum Abendmahl zugelassen ist und sein Patenamt als kirchlichen Auftrag ernst nehmen will. Mindestens einer der Paten sollte evangelisch sein. Evangelische Christen können ab dem Zeitpunkt ihrer Konfirmation das Patenamt übernehmen. In Ausnahmefällen können auch Glieder einer anderen christlichen Kirche als weitere Paten zugelassen werden. Vom Patenamt ausgeschlossen ist, wer keiner christlichen Kirche angehört oder wem die Fähigkeit zum Patenamt ausdrücklich aberkannt worden ist. Mitglieder von Sekten können als Paten nicht zugelassen werden.

Bei der Taufe werden die Paten zusammen mit den Eltern z.B. gefragt:
Liebe Eltern, liebe Paten! Den Glauben, die Hoffnung und die Liebe wird N.N. vor allem durch Euch erfahren. Durch die Art und Weise, wie Ihr miteinander und mit N.N. umgeht. Durch die Worte, die N.N. aus Eurem Mund hört. Durch die Wärme und Nähe, die Ihr N.N. schenkt. Darum frage ich Euch: Wollt ihr mit N.N. so leben, dass sie/er durch euch erfährt, wie lieb Gott uns Menschen hat? Wollt Ihr N.N. helfen, Jesus Christus als Freund und Bruder kennenzulernen? Und wollt Ihr Euch bemühen, ihr/ihm gute Begleiter zu sein auf dem Lebensweg und auf dem Weg zur Gemeinschaft der Christen, so antwortet: Ja, mit Gottes Hilfe.

Formalitäten

Formalitäten

Taufanmeldungsformular (vom Pfarramt).
Termin fürs Taufgespräch mit PfarrerIn vereinbaren (evtl. die Paten dazu einladen).
Wenn Patin/Pate außerhalb der Kirchengemeinde wohnen, benötigen sie eine Patenbescheinigung. Diese ist erhältlich beim Pfarramt des Wohnortes.
Sofern Sie einer anderen Kirchengemeinde angehören als der, in welcher Sie und Ihr Kind wohnen, benötigen Sie vom Pfarramt Ihres Wohnortes eine Zession (= Zustimmung). Der Vollzug der Taufe wird dann an dieses Pfarramt weitergeleitet.
Familienstammbuch zum Taufgottesdienst mitbringen.
Für die Amtshandlung, für Organist und Mesner werden Gebühren erhoben. Die Höhe erfragen Sie bitte im zuständigen Pfarramt.